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Kommission für Frauenförderung
Die Medizinische Fakultät Charité - Universitätsmedizin Berlin schreibt im Rahmen der Frauenförderung gem. Fakultätsratsbeschluss vom 3. September 2007 Lydia Rabinowitsch-Stipendien aus.
Zur Bewerbung aufgefordert werden promovierte Wissenschaftlerinnen, die aus familiären und/oder sozialen Gründen ihre wissenschaftliche Laufbahn unterbrochen haben oder deren wissenschaftliche Laufbahn aktuell gefährdet ist und die sich für eine verantwortliche Position in Forschung und Lehre qualifizieren möchten.
Nähere Angaben zum Zweck der Stipendien und zur Antragsstellung und den aktuellen Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte den "KRITERIEN ZUR VERGABE DER LYDIA RABINOWITSCH-STIPENDIEN".
Bewerbungen senden Sie bitte an
Frau Prof. Dr. Annette Grüters-Kieslich
Dekanin der Med. Fakultät Charité - Universitätsmedizin Berlin
Charitéplatz 1, 10117 Berlin
Einreichfrist: Freitag, 11. Mai 2012, 12.00 Uhr
Im Auftrag der Medizinischen Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin eröffnet die Kommission für wissenschaftliche Nachwuchsförderung und Weiterbildung die Ausschreibung von 5 Habilitationsstipendien „Rahel Hirsch". Zur Bewerbung aufgefordert werden junge Wissenschaftlerinnen, die aufgrund nachgewiesener Vorleistungen in Wissenschaft und Forschung, möglichst auch in der Lehre, eine gute Grundlage für den zeitnahen Abschluss einer Habilitation vorweisen können.
(Für BewerberInnen mit abgeschlossener Promotion)
Grundlage für die Nutzung dieses Förderinstrumentes ist der Beschluss der Fakultätsleitung vom 18. Januar 2008 über die Modifizierung der eingerichteten Stipendien an der Charité -Universitätsmedizin Berlin, wobei die diesbezüglichen Richtlinien der DFG zugrunde gelegt werden.
Das Forschungsstipendium I wird von der Kommission für Nachwuchsförderung und Weiterbildung ausgeschrieben und kompetitiv vergeben.
Das Forschungsstipendium II kann aus frei verfügbaren Drittmitteln, aus Berufungsmitteln und anderen frei verfügbaren Haushaltsmitteln finanziert werden. Die Bewerbung erfolgt als Einzelantrag. Die Entscheidung über die Bewilligung dieser Forschungsstipendien trifft der Prodekan für Forschung.
Mehr Informationen im PDF.